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Kündigungsfrist bei A1: Wichtige Infos & Änderungen

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A1 KündigungsfristKündigungsfristen konnten in der Vergangenheit viele Kunden zur Weißglut bringen. Oft gab es die gleiche Situation: Man war in einem Vertrag eines Mobilfunkers gefangen und konnte nicht sofort raus, da die Frist in den meisten Fällen bis zu 12 Wochen (3 Monate) andauerte. Man musste also noch 3 Monate den vollen Tarifpreis zahlen, bevor die Kündigung endlich „durch“ war.

In den letzten Jahren hat sich bei der Kündigungsfrist bei A1 (und bei allen anderen österreichischen Mobilfunkern) einiges geändert. Die Arbeiterkammer konnte einen Erfolg gegen überlange Kündigungsfristen erzielen.

Dies gilt nicht für die Mindestvertragslaufzeit. Dazu weiter unten mehr.

Alle genauen Infos zum Stand der Dinge gibt es hier.


Was versteht man unter Kündigungsfrist?

Was versteht man unter Kündigungsfrist?

Das Wort „Kündigungsfrist“ bezeichnet den Zeitraum, zwischen dem Zeitpunkt bei dem man dem Vertragspartner mitteilt, dass man kündigen möchte (Ankündigung) und der eigentlichen Kündigung.

Die Kündigungsfrist wird in Verträgen geregelt.

Unterschreibt man beispielsweise einen Vertrag, in dem unter dem Punkt „Kündigungsfrist“ steht, dass die Frist 3 Monate beträgt, dann kommt man erst 3 Monate nach Kündigungsankündigung aus dem Vertrag raus.

Hinweis: Natürlich dürfen Kündigungsfristen nicht willkürlich gesetzt werden. Aus Verbraucherschutzgründen gibt es in Österreich Gesetze, die extralange Kündigungsfristen verhindern.

Kündigungsfrist bei A1 in der Vergangenheit

Die AGB von A1 sahen bis zum Jahr 2016 vor, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.

Rechnet man den Monat, in dem man kündigte, dazu, musste man bei A1 bis 2016 also 4 Monate im Vertrag bleiben, bevor man endgültig gekündigt wurde und nichts mehr zahlen musste.

Hatte man vor, zu einem anderen Vertrag zu wechseln, musste man also entweder für den Zeitraum von 3 Monaten 2 Verträge gleichzeitig bezahlen oder darauf warten, bis man endgültig vom Anbieter loskam – und in Kauf nehmen, dass der gewünschte neue Tarif vielleicht gar nicht mehr erhältlich ist.

Der Erfolg der Arbeiterkammer gegen A1

Arbeiterkammer A1Diese (und noch einige andere ungerechtfertigte Klauseln in den AGBs) sorgten dafür, dass die Arbeiterkammer gegen A1 geklagt hat.

Die AK ging durch alle Instanzen (bis zum Obersten Gerichtshof) und bekam von diesem dann Recht: Seit dem 26. Februar 2016 gilt bei A1 und bei allen anderen österreichischen Mobilfunkern eine maximale Kündigungsfrist von 1 Monat.

Der Anbieter T-Mobile hat sich laut Angaben der AK eine Zeit lang gewehrt, man einigte sich jedoch außergerichtlich und es wurde ebenfalls eine Kündigungsfrist von 1 Monat vereinbart.

Was ist mit der Mindestvertragslaufzeit?

Die sogenannte „Mindestvertragslaufzeit“, auf die man bei Abschluss des Vertrages hingewiesen wird, gilt bei A1 (und anderen Mobilfunkern) noch immer.

Viele Verträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 oder 12 Monaten.

Diese Mindestlaufzeit existiert vor allem deswegen, damit die Unternehmen ihre Handys so günstig anbieten können („Das neue iPhone gibt’s bei uns um 0€!“). Im Laufe dieser Zeit zahlt man als Kunde das Handy dann Monat für Monat ab.

Die Mindestvertragslaufzeit bleibt von den Änderungen bei der Kündigungsfrist unangetastet. Sie besteht auch noch heute und es ist nur schwer möglich, früher aus dem Vertrag zu kommen.

Hinweis: A1 bietet die Möglichkeit, vor Ablauf der Bindung zu kündigen. Dann werden jedoch einige Kosten fällig, wie man auf der A1-Seite nachlesen kann.

Was ist mit Unternehmerverträgen?

Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs gilt nicht für Business-Verträge.

Die Klage der AK gegen A1 und andere Mobilfunkanbieter hat nur zur Veränderung bei Verträgen mit Privatkunden geführt.

Unternehmerverträge sind davon nicht betroffen. Hier gilt noch immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.


Fazit

anrufenDie Kündigungsfrist war lange Zeit eines der größten Übel bei Mobilfunkverträgen.

Dank der Klage der AK gibt es jetzt bei A1 keine Kündigungsfrist mehr (bzw. nur noch 1 Monat). Das gleiche gilt für andere Mobilfunkanbieter in Österreich.

Die Kündigungsfrist sollte jedoch nicht mit der Mindestvertragslaufzeit verwechselt werden. Diese ist noch immer legal und beträgt abhängig vom Vertrag meist 12 oder 24 Monate.

Was Business-Angebote für Unternehmer betrifft, hat sich nichts geändert. Hier gibt es noch immer die klassische Frist von 3 Monaten.

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