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Online kündigen: So wird’s gemacht

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Online kündigenEs gibt viele Gründe, warum man einen Vertrag kündigen möchte.

Solche Gründe können beispielsweise sein, dass man mit dem Service des Unternehmens einfach nicht mehr zufrieden ist, der Tarif zu teuer geworden ist oder man einfach keine Lust mehr darauf hat (bestes Beispiel: Fitnessstudio).

Aber wie wird man den lästigen Vertrag jetzt am schnellsten los? Kann man überhaupt online kündigen?

Viele Unternehmen versuchen, den Kündigungsprozess so lästig und kompliziert wie möglich zu gestalten, schließlich soll der Kunde so lange wie möglich beim Unternehmen bleiben.

Während das Anmelden oft sofort erledigt ist, kann sich die Kündigung meist über Wochen hinwegziehen.

Wie das Online-Kündigen so schnell wie möglich geht, zeigen wir im folgenden Beitrag – egal ob man einen Handytarif, eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft oder ein Online-Abonnement kündigen möchte.

Zum Gratis-Download:
Kündigungsvorlagen für Handyverträge


Online kündigen: Schritt-für-Schritt

Tarifgigant-Tipp: Damit es mit der Kündigung auch wirklich klappt, sollte man etwaige Fehler vermeiden. Unternehmen suchen nämlich gerne nach Gründen, die Kündigung nicht zu akzeptieren.
  1. E-Mail-Adresse des Anbieters raussuchen: Die Kündigung sollte – logischerweise – an die richtige Adresse gesendet werden. Daher muss man die richtige Kündigungs-Adresse des Unternehmens finden. Ein Blick in unsere Liste oder zu Google reicht.
  2. Passende E-Mail formulieren: Die E-Mail sollte den Anbieter kurz und knackig darüber informieren, dass man alle Dienste abbestellen, bzw. kündigen möchte. Diese Vorlage hilft dabei.
  3. E-Mail absenden
  4. E-Mail im Falle des Falles nochmal senden: Hat das Unternehmen nicht reagiert, sollte man die Mail auf jeden Fall noch einmal senden. Wichtig dabei: Eine Bestätigung der Kündigung fordern und auf eine schnelle Bearbeitung pochen.
  5. E-Mail ein drittes Mal senden: Antwortet das Unternehmen noch immer nicht, sollte der Kundendienst (per Telefon) kontaktiert werden und die E-Mail ein drittes Mal versendet werden. Empfehlung: Bei weiterer Nichtbeantwortung mit rechtlichen Schritten drohen.

Muss ein Anbieter eine Online-Kündigung akzeptieren?

Nein.

Laut diesem Standard-Artikel ist es in Österreich für Unternehmen nicht verpflichtend, eine Kündigung per E-Mail zu akzeptieren.

Somit gibt es leider noch immer einige Unternehmen, die eine Kündigung nur per Fax oder Post akzeptieren.

Das ist unserer Meinung nach veraltet und äußerst kundenunfreundlich – aber so steht’s nunmal im Gesetz.

Brauche ich in der Kündigung eine Unterschrift?

Ja.

Kündigung Vorlage Beitragsbild

Der Anbieter kann eine Unterschrift verlangen. Diese kann man jedoch auch digital, mit der Maus oder auf dem Smartphone erstellen.

Bei Smallpdf.com ist es beispielsweise möglich, die fertige PDF-Kündigung hochzuladen und anschließend mit Maus oder Trackpad zu unterschreiben.

Dieses PDF kann dann an das betreffende Unternehmen geschickt werden.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Dies ist von Branche zu Branche unterschiedlich geregelt.

Bei Mobilfunkverträgen ist es beispielsweise so, dass man ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn man wohin zieht, wo das Netz nicht verfügbar ist oder wenn der Vertrag teurer wird. Dann muss der Anbieter in der Regel aber einen Info-Brief senden.

Bei Fitnessstudios ist die Sache etwas anders: Kann man verletzungsbedingt nicht mehr ins Studio oder zieht um, dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Auch andere gesundheitliche Gründe kommen dafür infrage.

Wohin muss ich die E-Mail senden?

Wie bereits weiter oben erklärt, gibt es für Kündigungen meist eine spezielle E-Mail-Adresse.

Oft reicht ein einfacher Google-Vorgang, um die richtige Adresse zu finden.

In unserem Beitrag Handyvertrag kündigen haben wir die Adressen der 9 beliebtesten österreichischen Anbieter gesammelt.

An wen kann ich mich wenden, wenn der Anbieter nicht reagiert?

Leider kommt es immer wieder vor, dass Anbieter bei Kündigungen nicht reagieren.

Dann hilft eine Schlichtungsstelle.

In Österreich sind das kostenlose Vermittler, welche Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Unternehmen schlichten sollen.

Schlichtungsstellen in Österreich:

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